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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,11619
OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14.OVG (https://dejure.org/2015,11619)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2015 - 6 A 11005/14.OVG (https://dejure.org/2015,11619)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG (https://dejure.org/2015,11619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Heranziehung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen; Beitragszuschlag für Vollgeschosse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Grundstückeigentümers zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen; Hinnahme einer nicht hinreichend differenzierenden Maßstabsregelung einer Beitragssatzung von den Beitragspflichtigen; Typisierung bzw. Pauschalisierung bei der Bemessung der Abgabe aus Gründen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a Abs. 1 S. 1-2; GG Art. 3 Abs. 1
    Heranziehung des Grundstückeigentümers zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen; Hinnahme einer nicht hinreichend differenzierenden Maßstabsregelung einer Beitragssatzung von den Beitragspflichtigen; Typisierung bzw. Pauschalisierung bei der Bemessung der Abgabe aus Gründen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Normative Typisierung einer Beitragssatzung muss sich am typischen Fall orientieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Normative Typisierung einer Beitragssatzung muss sich am typischen Fall orientieren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 46, 55) entschieden, dass die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße als Teil einer einheitlichen öffentlichen (Verkehrs-) Einrichtung nur für diejenigen Grundstücke in Betracht kommt, die von dieser einen jedenfalls potentiellen Gebrauchsvorteil haben, bei denen sich also der Vorteil der Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt.

    Die Bildung einer einzigen einheitlichen öffentlichen Einrichtung, die aus der Altortslage D... und dem neueren Wohnbaugebiet ("N...-D...") besteht, wäre nur rechtswidrig, wenn eine Ausbaumaßnahme in dieser Abrechnungseinheit 4 nicht sämtlichen dort gelegenen Grundstücken den verfassungsrechtlich erforderlichen individuell-konkret zurechenbaren Vorteil verschaffen würde (vgl. BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 63 f.).

    Allerdings darf eine normative Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 50 m.w.N.; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu typisieren und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, 8 C 54.81, DVBl 1983, 46, juris; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris, Rn. 9).

    Allerdings darf eine normative Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 50 m.w.N.; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris).

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu typisieren und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, 8 C 54.81, DVBl 1983, 46, juris; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris, Rn. 9).

    Allerdings darf eine normative Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 50 m.w.N.; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Dieser sog. Vollgeschossmaßstab bestimmt das unterschiedliche Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen und ist damit grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp; OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37, esovgrp, juris).

    Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37, esovgrp, juris) von den Beitragspflichtigen hinzunehmen, soweit aus Gründen der Praktikabilität bei der Bemessung der Abgabe typisiert bzw. pauschaliert werden darf.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Von einer zusammenhängenden Bebauung in diesem Sinn kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, KStZ 2015, 75, esovgrp, juris).

    Denn die Bebauung entlang der Straße "D... H..." geht ohne dazwischen liegende Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang (vgl. OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, KStZ 2015, 75, esovgrp, juris) in die Bebauung des neueren Wohnbaugebiets ("N...-D...") über.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Dieser Grundsatz der Typengerechtigkeit dient der Erhaltung der dem Normgeber im Abgabenrecht in Bezug auf das Gleichbehandlungsgebot eingeräumten Gestaltungsfreiheit (BVerwG, 9 B 61.08, juris).

    Der so verstandene Grundsatz der Typengerechtigkeit widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist ( BVerwG, 9 B 61.08, juris; BVerwG, 8 N 3.93, NVwZ-RR 1995, 594, juris).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Der so verstandene Grundsatz der Typengerechtigkeit widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist ( BVerwG, 9 B 61.08, juris; BVerwG, 8 N 3.93, NVwZ-RR 1995, 594, juris).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Deshalb stellt das Auftreten abweichender Einzelfälle die Entscheidung des Normgebers nicht in Frage, solange nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, 8 C 112.84, NVwZ 1987, 231, juris).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Das auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Gebot der Beitragsgerechtigkeit erlaubt es, im Zuge verallgemeinernder und pauschalierender Regelung die Besonderheiten atypischer Konstellationen zu vernachlässigen (vgl. etwa BVerfG, 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76 , juris).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 6 A 11005/14
    Danach ist es dem Normgeber gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu typisieren und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, 8 C 54.81, DVBl 1983, 46, juris; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris, Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Wirksamkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 6 A 10681/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG -, juris; Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37) muss ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, regelmäßig u. a. auch zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken unterscheiden.

    Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist jedoch von den Beitragspflichtigen hinzunehmen, soweit aus Gründen der Praktikabilität bei der Bemessung der Abgabe pauschalierend an Regelfälle angeknüpft wird; die Besonderheiten von Einzelfällen, die nicht mehr als 10 v. H. ausmachen, dürfen dabei außer Betracht bleiben (OVG RP, Urteil vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

    Dass der Vollgeschossmaßstab, der einen Zuschlag zur Grundstücksfläche von 25 v.H. für jedes Vollgeschoss vorsieht, als grundsätzlich vorteilsgerecht betrachtet werden kann, ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts anerkannt (OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, juris; OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp, juris; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp; OVG RP, 6 A 11005/14.OVG, juris).

    Dem Normgeber ist es gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu typisieren und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, 8 C 54.81, DVBl 1983, 46, juris; BVerwG, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36, juris; BVerwG, 9 B 40.08, NVwZ 2009, 255, juris), wenn nicht mehr als 10 v.H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ", also dem Regelfall, widersprechen (BVerwG, 8 C 112.84, NVwZ 1987, 231, juris; OVG RP, 6 A 11005/14.OVG, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Soweit diese Frage in verallgemeinerungsfähiger Weise beantwortet werden kann, ist dies zudem durch die Senatsurteile vom 10. Dezember 2014 (6 A 10852/14.OVG sowie 6 A 10853/14.OVG, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75), vom 9. März 2015 (6 A 10054/15.OVG, LKRZ 2015, 255), vom 19. Mai 2015 (6 A 11005/14.OVG, LKRZ 2015, 418) und vom 18. Oktober 2017 (6 A 11881/16.OVG, KStZ 2018, 37) erfolgt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 6 B 11122/19

    Umfang der Prüfung der Erhebung des Ausbaubeitrags im Verfahren des vorläufigen

    Im Falle der Erhebung eines einmaligen Ausbaubeitrags ist deshalb entscheidend, ob in der ausgebauten Verkehrsanlage die Zahl der Grundstücke mit nur eingeschossiger Bebaubarkeit mehr als 10 v. H. der Gesamtzahl der von der Regelung betroffenen Grundstücke darstellt (hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37; OVG Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG - LKRZ 2015, 418).

    Ausgehend von dem bereits erwähnten Grundsatz der regionalen Teilbarkeit der Gültigkeit einer Verteilungsregelung ist entscheidend, ob in der B-straße zwischen der A-straße und der L 83, für deren Ausbau Vorausleistungen erhoben werden, die Zahl der Grundstücke mit nur eingeschossiger Bebaubarkeit mehr als 10 v. H. der Gesamtzahl der von der Regelung betroffenen Fälle darstellt (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37; OVG RP, Urteil vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG - LKRZ 2015, 418; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2018 - 6 C 11920/17

    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf;

    Eine normative Typisierung bzw. Pauschalierung bei der Bemessung einer Abgabe darf nämlich die Besonderheiten von Ausnahmefällen nur außer Betracht lassen, wenn ihre Zahl gering ist, sie also nicht mehr als 10 v. H. der Gesamtzahl der von der Regelung betroffenen Fälle darstellen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37; OVG RP, Urteil vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG -, LKRZ 2015, 418; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231).
  • VG Würzburg, 02.07.2015 - W 3 K 14.648

    Erstattung von Sachaufwandskosten und Anerkennung von Förderungsleistungen

    Eine solche verallgemeinernde, pauschalierende Regelung, die atypische Konstellationen wie etwa die Erteilung einer Pflegerlaubnis für die Betreuung von höchstens vier statt fünf (§ 43 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII) gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern vernachlässigt, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist nicht willkürlich, wenn sie - wie hier - keinen atypischen Fall als Leitbild wählt, sondern sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 - juris zu pauschalierenden Regelungen im Steuerrecht; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.5.2015 - 6 A 11005/14 - juris Rn. 31 ff. zu pauschalierenden Regelungen im Abgabenrecht) und gemäß § 23 Abs. 2a Satz 3 SGB VIII den zeitlichen Umfang der Leistung und die Anzahl sowie den Förderbedarf der betreuten Kinder berücksichtigt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    Insoweit darf eine normative Typisierung bzw. Pauschalierung bei der Bemessung einer Abgabe die Besonderheiten von Ausnahmefällen außer Betracht lassen, wenn ihre Zahl gering ist, sie also nicht mehr als 10 v. H. der Gesamtzahl der von der Regelung betroffenen Fälle darstellen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37; OVG RP, Urteil vom 19. Mai 2015 - 6 A 11005/14.OVG -, LKRZ 2015, 418; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231).
  • VG Hannover, 10.05.2022 - 1 A 3809/19

    Frontlängenmaßstab; Frontmetermaßstab; Quadratwurzelmaßstab;

    Dem Normgeber ist es gestattet, bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu typisieren und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben, wenn nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ", also dem Regelfall, widersprechen (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.05.2015 - 6 A 11005/14 -, juris Rn. 33; BVerfG, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 BvR 668/10 -, juris Rn. 50).
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